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1. Veranstalter
Wenn in den nachfolgenden
Reisebedingungen vom Veranstalter (VA) die Rede ist, so ist grundsätzlich der
Kirchenkreis Lübbecke gemeint.
VA kann außerdem auch der CVJM Lübbecke
sein, der dann aber auch als VA bezeichnet ist.
Alle im Freizeitheft
aufgeführten Freizeiten werden vom Jugendpfarramt des Kirchenkreises Lübbecke
(Jupf) verwaltet, mit Ausnahme der Freizeit des CVJM Wehdem (.nur im
Freizeitheft S. 26)
2. Anmeldung und Reisevertrag
Die Anmeldung muss
schriftlich erfolgen an: Ev. Jugendpfarramt im Kirchenkreis Lübbecke (Jupf),
Geistwall 32, 32312 Lübbecke. Sie hat auf dem beigefügten Anmeldeschein zu
erfolgen, und ist von den Erziehungsberechtigten sowie der/dem Teilnehmenden
selbst zu unterschreiben.
Für jede/n Teilnehmende/n ist ein Anmeldeschein
auszufüllen. Die Reisebedingungen werden damit anerkannt. Erst mit der
Bestätigung der Teilnahme durch das Jupf kommt der Reisevertrag zustande.
Mit
der Unterschrift wird anerkannt, dass die persönlichen Daten zum Zwecke der
internen Freizeitverwaltung auf elektronischem Wege erfasst und verarbeitet
werden.
Für Mitteilungen an das Jupf, wenn etwa Freundschaften zu
berücksichtigen sind oder der Hinweis, ist das Feld oben links auf der
Vorderseite des Anmeldescheines zu verwenden.
3. Anmeldebestätigung
Nach der Bearbeitung der
Anmeldungen erhalten die Teilnehmenden unaufgefordert eine Bestätigung über ihre
Teilnahme und weitere Einzelheiten.
4. Zahlung der Reisekosten
Mit Erhalt der
Teilnahmebestätigung wird die Anzahlung in Höhe von 50,00 EUR fällig. Der
Restbetrag ist 30 Tage vor Beginn der Freizeit zu zahlen.
5. Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus der
Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Freizeiten und den allgemeinen Hinweisen
in diesem Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der
Teilnahmebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen) die den Umfang der
vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
den VA. Vermittelt der VA im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er nicht
selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit in der
Leistungsbeschreibung zur Freizeit auf die Vermittlung dieser Fremdleistung
ausdrücklich hingewiesen wird.
6. Leistungsänderungen
Bei erheblichen
Änderungen/Abweichungen einzelner Reiseleistungen ist die/der Teilnehmende
unverzüglich nach Kenntnis von den Gründen zu unterrichten.
Gewährleistungsansprüche richten sich nach dem Gesetz.
Als erhebliche
Änderung/Abweichung einzelner Reiseleistungen gilt nicht, wenn sich
Verzögerungen bei der Ab- oder Anfahrt, andere Fährzeiten usw. ergeben.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Verzichtet
ein/e Teilnehmende/r ganz oder teilweise auf vermittelte Leistungen, erfolgt
insoweit keine (anteilige) Kostenerstattung.
8. Haftung
Der VA ist verpflichtet, die Reise so zu
erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern
behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach
dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Die vertragliche
Haftung richtet sich nach den Vorschriften dieser Bedingungen und dem Gesetz.
Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit:
a) ein Schaden der/des Teilnehmenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) der VA für einen
dem/der Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der VA haftet nicht für Schäden bei Fahrradtransport.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Über-einkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der VA gegenüber der/dem Teilnehmenden hierauf berufen.
9. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reiseleistungen
Diese hat die/der Teilnehmende innerhalb eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem VA
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann die/der Teilnehmende Ansprüche nur
geltend machen, wenn sie/er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
gehindert worden ist. Ansprüche der/des Teilnehmenden verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden
sollte.
10. Rücktritt durch den Teilnehmenden
Vor Reisebeginn
kann die/der Teilnehmende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist
schriftlich gegenüber dem Jugendpfarramt zu erklären. Tritt die/der Teilnehmende
vom Vertrag zurück oder tritt sie/er die Reise nicht an, so kann der VA eine
pauschale Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen
verlangen.
Die pauschale Entschädigung beträgt bei Rücktritt:
16.
bis 9. Woche vor Reisebeginn 25% der Reisesumme;
8. bis 6. Woche vor
Reisebeginn: 50 % der Reisesumme;
5. bis 3. Woche vor Reisebeginn: 75 % der
Reisesumme;
ab der 2. Woche vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise:
100 % der Reisesumme.
Erfolgt der Rücktritt länger als 16 Wochen vor
Reisebeginn, so ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR zu
entrichten.
11. Vertragsübertragung
Eine Vertragsübertragung ist nur
nach den gesetzlichen Vorschriften möglich.
12. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge
bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der VA als auch der Teilnehmende
den Vertrag allein nach Maßgabe des § 651 j BGB kündigen. Die Rechtsfolgen
ergeben sich aus dem Gesetz.
13. Rücktritt durch den Veranstalter
Der VA ist
berechtigt, bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die
für die Reise angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Die
Teilnehmenden werden unverzüglich von der Nichtdurchführung unterrichtet. Der
bereits gezahlte Reisepreis wird unter Berechnung bereits erbrachter Leistungen
zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmenden sind
ausgeschlossen.
Der Veranstalter ist darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn der Teilnehmende den vollen Reisepreis nicht bis spätestens
14 Tage vor Reisebeginn eingehend an den VA bzw. das angegebene Konto gezahlt
hat. Als Entschädigung kann der VA einen Betrag in Höhe von 100 % der Reisesumme
verlangen.
14. Vertragsobliegenheiten
Leistungsstörungen sind
unverzüglich der örtlichen Freizeitleitung anzuzeigen.
Sie sorgt - soweit
nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand erforderlich ist - für Abhilfe.
Der
Teilnehmende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störungen beizutragen und etwaige Schäden
möglichst gering zu halten.
15. Freizeitordnung / Verstöße gegen die
Freizeitordnung
Jede/r Teilnehmende erklärt mit der Anmeldung die
Bereitschaft, sich in die Gemeinschaft der Mitreisenden einzuordnen und am
vorgesehenen Programm teilzunehmen. Die Teilnahme an ausdrücklich vorgesehenen
Vorbereitungstagen ist für jede/n Teilnehmende/n verbindlich. Für jede Freizeit
ist ein Leiter/eine Leiterin verantwortlich. Mit der Anmeldung wird erklärt, den
Weisungen der Freizeitleitung nachzukommen.
Bei Verstößen gegen die
Freizeitordnung ist die örtliche Freizeitleitung berechtigt, die/den
Teilnehmende/n - bei Minderjährigen nur in Begleitung eines Erwachsenen - nach
Hause zu schicken.
Die Kosten der Rückreise und - bei Minderjährigen - der
Begleitperson trägt die/der Teilnehmende.
16. Auslandsbestimmungen
Im Reiseprospekt ist die/der
Teilnehmende über eventuell notwendige Pass- und Visumserfordernisse
einschließlich der Fristen zum Erhalt der Dokumente sowie über
gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet worden. Über etwaige
Änderungen wird die/der Teilnehmende, sobald sie dem VA bekannt sind,
unverzüglich benachrichtigt.
Für die Beschaffung der Reisedokumente ist
die/der Teilnehmende allein verantwortlich.
Sie/Er trägt die Kosten, die
durch ein Nichtbefolgen entstehen, insbesondere für eine etwaig notwendige
Rückreise. Ziffer 15. gilt entsprechend. Dem VA steht darüber hinaus eine
Entschädigung gemäß Ziffer 10. zu.
17. Versicherungen
Alle Teilnehmenden werden durch den VA
unfall-, haftpflicht- und auslandsreisekrankenversichert.
Es wird darüber
hinaus dringend empfohlen, ergänzend eine Familienhaftpflichtversicherung und
eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. Letztere kann bei einem
Reisebüro bis spätestens 7 Tage nach Zustellung der Reisebestätigung
abgeschlossen werden. Eigene Versicherungen der/des Teilnehmenden sind
vorleistungspflichtig.
Der VA übernimmt keine Haftung für Krankheit, selbst
verschuldete Unglücksfälle und Verlust von Gegenständen.
18. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden
Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Rechtsbeziehung zwischen dem VA und
dem Reisenden richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Im Freizeitprogramm "kreuz & quer 2012" des Evang. Jugendpfarramts gibt es tolle Ferienfahrten - und in einigen Freizeiten sind auch noch Plätze frei!!!
Hier auf unserer Homepage kann kräftig gestöbert und natürlich auch angemeldet werden. "Kreuz & quer 2012" in gedruckter Form gibt es in allen Gemeindehäusern, Evang. Jugendzentren und Pfarrbüros im Kirchenkreis Lübbecke und natürlich im Jupf.
Du kannst das Freizeitheft aber auch als pdf hier downloaden