Evangelischer Kirchenkreis Lübbecke

Illu

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Inhalt

Reisebedingungen

1. Veranstalter
Wenn in den nachfolgenden Reisebedingungen vom Veranstalter (VA) die Rede ist, so ist grundsätzlich der Kirchenkreis Lübbecke gemeint.
VA kann außerdem  auch der CVJM Lübbecke  sein, der dann aber auch als VA  bezeichnet ist.
Alle im Freizeitheft aufgeführten Freizeiten werden vom Jugendpfarramt des Kirchenkreises Lübbecke (Jupf) verwaltet, mit Ausnahme der Freizeit des CVJM Wehdem (.nur im Freizeitheft S. 26)

2. Anmeldung und Reisevertrag
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen an: Ev. Jugendpfarramt im Kirchenkreis Lübbecke (Jupf), Geistwall 32, 32312 Lübbecke. Sie hat auf dem beigefügten Anmeldeschein zu erfolgen, und ist von den Erziehungsberechtigten sowie der/dem Teilnehmenden selbst zu unterschreiben.
Für jede/n Teilnehmende/n ist ein Anmeldeschein auszufüllen. Die Reisebedingungen werden damit anerkannt. Erst mit der Bestätigung der Teilnahme durch das Jupf kommt der Reisevertrag zustande.
Mit der Unterschrift wird anerkannt, dass die persönlichen Daten zum Zwecke der internen Freizeitverwaltung auf elektronischem Wege erfasst und verarbeitet werden.
Für Mitteilungen an das Jupf, wenn etwa Freundschaften zu berücksichtigen sind oder der Hinweis, ist das Feld oben links auf der Vorderseite des Anmeldescheines zu verwenden.

3. Anmeldebestätigung
Nach der Bearbeitung der Anmeldungen erhalten die Teilnehmenden unaufgefordert eine Bestätigung über ihre Teilnahme und weitere Einzelheiten.

4. Zahlung der Reisekosten
Mit Erhalt der Teilnahmebestätigung wird die Anzahlung in Höhe von 50,00 EUR fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Beginn der Freizeit zu zahlen.

5. Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Freizeiten  und den allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Teilnahmebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen) die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den VA. Vermittelt der VA im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit in der Leistungsbeschreibung zur Freizeit auf  die Vermittlung dieser Fremdleistung  ausdrücklich hingewiesen wird.

6. Leistungsänderungen
Bei erheblichen Änderungen/Abweichungen einzelner Reiseleistungen ist die/der Teilnehmende unverzüglich nach Kenntnis von den Gründen zu unterrichten. Gewährleistungsansprüche richten sich nach dem Gesetz.
Als erhebliche Änderung/Abweichung einzelner Reiseleistungen gilt nicht, wenn sich Verzögerungen bei der Ab- oder Anfahrt, andere Fährzeiten usw. ergeben.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Verzichtet ein/e Teilnehmende/r ganz oder teilweise auf vermittelte Leistungen, erfolgt insoweit keine (anteilige) Kostenerstattung.

8. Haftung
Der VA ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Die vertragliche Haftung richtet sich nach den Vorschriften dieser Bedingungen und dem Gesetz. Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit:
a)  ein Schaden der/des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b)  der VA für einen dem/der Teilnehmenden  entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Der VA  haftet nicht für Schäden bei Fahrradtransport.

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Über-einkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der VA gegenüber der/dem Teilnehmenden hierauf berufen.

9. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen
Diese hat die/der Teilnehmende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem VA geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann die/der Teilnehmende Ansprüche nur geltend machen, wenn sie/er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche der/des Teilnehmenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.

10. Rücktritt durch den Teilnehmenden
Vor Reisebeginn kann die/der Teilnehmende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem Jugendpfarramt zu erklären. Tritt die/der Teilnehmende vom Vertrag zurück oder tritt sie/er die Reise nicht an, so kann der VA eine pauschale Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen.
Die pauschale Entschädigung beträgt bei Rücktritt:
16. bis 9. Woche vor Reisebeginn 25% der Reisesumme;
8. bis 6. Woche vor Reisebeginn: 50 % der Reisesumme;
5. bis 3. Woche vor Reisebeginn: 75 % der Reisesumme;
ab der 2. Woche vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise: 100 % der Reisesumme.
Erfolgt der Rücktritt länger als 16 Wochen vor Reisebeginn, so ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR zu entrichten.

11. Vertragsübertragung
Eine Vertragsübertragung ist nur nach den gesetzlichen Vorschriften möglich.

12. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der VA als auch der Teilnehmende den Vertrag allein nach Maßgabe des § 651 j BGB kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.

13. Rücktritt durch den Veranstalter
Der VA ist berechtigt, bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die für die Reise angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Die Teilnehmenden werden unverzüglich von der Nichtdurchführung unterrichtet. Der bereits gezahlte Reisepreis wird unter Berechnung bereits erbrachter Leistungen zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter ist darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmende den vollen Reisepreis nicht bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn eingehend an den VA bzw. das angegebene Konto gezahlt hat. Als Entschädigung kann der VA einen Betrag in Höhe von 100 % der Reisesumme verlangen.

14. Vertragsobliegenheiten
Leistungsstörungen sind unverzüglich der örtlichen Freizeitleitung anzuzeigen.
Sie sorgt - soweit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand erforderlich ist - für Abhilfe.
Der Teilnehmende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störungen beizutragen und etwaige Schäden möglichst gering zu halten.

15. Freizeitordnung / Verstöße gegen die Freizeitordnung
Jede/r Teilnehmende erklärt mit der Anmeldung die Bereitschaft, sich in die Gemeinschaft der Mitreisenden einzuordnen und am vorgesehenen Programm teilzunehmen. Die Teilnahme an ausdrücklich vorgesehenen Vorbereitungstagen ist für jede/n Teilnehmende/n verbindlich. Für jede Freizeit ist ein Leiter/eine Leiterin verantwortlich. Mit der Anmeldung wird erklärt, den Weisungen der Freizeitleitung nachzukommen.
Bei Verstößen gegen die Freizeitordnung ist die örtliche Freizeitleitung berechtigt, die/den Teilnehmende/n - bei Minderjährigen nur in Begleitung eines Erwachsenen - nach Hause zu schicken.
Die Kosten der Rückreise und - bei Minderjährigen - der Begleitperson trägt die/der Teilnehmende.

16. Auslandsbestimmungen
Im Reiseprospekt  ist die/der Teilnehmende über eventuell notwendige Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der Fristen zum Erhalt der Dokumente sowie über  gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet worden. Über etwaige Änderungen wird die/der Teilnehmende, sobald sie dem VA bekannt sind, unverzüglich benachrichtigt.
Für die Beschaffung der Reisedokumente ist die/der Teilnehmende allein verantwortlich.
Sie/Er trägt die Kosten, die durch ein Nichtbefolgen entstehen, insbesondere für eine etwaig notwendige Rückreise. Ziffer 15. gilt entsprechend. Dem VA steht darüber hinaus eine Entschädigung gemäß Ziffer 10. zu.

17. Versicherungen
Alle Teilnehmenden werden durch den VA unfall-, haftpflicht- und auslandsreisekrankenversichert.
 Es wird darüber hinaus dringend empfohlen, ergänzend eine Familienhaftpflichtversicherung und eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.  Letztere kann bei einem Reisebüro bis spätestens 7 Tage nach Zustellung der Reisebestätigung abgeschlossen werden. Eigene Versicherungen der/des Teilnehmenden sind vorleistungspflichtig.
Der VA übernimmt keine Haftung für Krankheit, selbst verschuldete Unglücksfälle und Verlust von Gegenständen.

18. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Rechtsbeziehung zwischen dem VA und dem Reisenden richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  


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Freizeiten "kreuz&quer 2012"

Auf die (letzten) Plätze...

 

Im  Freizeitprogramm "kreuz & quer 2012" des Evang. Jugendpfarramts gibt es tolle Ferienfahrten - und in einigen Freizeiten sind auch noch Plätze frei!!!

 Hier auf unserer Homepage kann  kräftig gestöbert und natürlich auch angemeldet werden.  "Kreuz & quer 2012" in gedruckter Form gibt es in allen Gemeindehäusern, Evang. Jugendzentren und Pfarrbüros im Kirchenkreis Lübbecke und natürlich im Jupf.

Du kannst das Freizeitheft aber auch als pdf hier downloaden

.... und action!


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